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Seit Januar 2001 werden die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch eine dreistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt:
Allerdings wurde die Arbeitsmarktlage bei der neuen Rente berücksichtigt. Berufstätige, die älter als Geburtsjahr 1961 sind, werden bei der Einstufung der Berufsunfähigkeit wie bisher behandelt. Sie erhalten jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente.
Man sollte aber unbedingt wissen: Wenn man Erwerbsminderungsrente bekommt, beträgt diese nur maximal 40 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr.