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Lexikon - Ehe-Rechtsschutz

 
 
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Ehe-Rechtsschutz

Nach Abschluss einer Ehe-Rechtsschutzversicherung beträgt die Wartezeit in der Regel 3 Jahre. Wenn die Rechtsschutz als Ehepaar abgeschlossen wurde, haben beide Partner Anspruch auf Rechtsbeistand.

Diese Leistung bieten nur wenige Gesellschaften an. Dagegen ist die Beratungs-RS in der Familienrechtsschutzversicherung mitversichert.
Versichert ist der Rechtsschutz in Ehesachen bei Gerichten bis zur vereinarten Versicherungssumme.

Es gilt eine vertraglich festgelegte Wartezeit.

Wenn die Rechtsschutz als Ehepaar abgeschlossen wurde, haben beide Anspruch auf Rechtsbeistand.

Nur einige Gesellschaften bieten diese Leistung an. Dagegen ist die Beratungs-RS im Familienrecht versichert.
siehe: Rechtsschutzversicherung , Familienrecht

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